(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/der Leistungsbeschreibung. Typische Leistungen sind die Strategie, Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Google‑Ads‑Kampagnen, die Konzeption/Erstellung konversionsoptimierter Landingpages sowie die Implementierung von Tracking‑/Analytics‑Lösungen (z. B. Events, Offline‑Conversions, Telefon‑Tracking) und Schulungen.
(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als „Werk“ mit Erfolgspflicht vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Rankings, Umsätze, Lead‑Anzahlen oder Cost‑per‑Lead‑Werte), sondern eine fachgerechte Leistung nach anerkannten Standards des Online‑Marketings.
(3) Drittplattformen und Budgets. Mediabudgets (z. B. bei Google) werden grundsätzlich unmittelbar zwischen Kunde und Plattform abgerechnet und sind nicht Teil der Vergütung des Anbieters. Entscheidungen/Restriktionen der Plattformbetreiber (z. B. Richtlinienänderungen, Kontosperrungen, Prüfungsvorbehalte) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Der Anbieter unterstützt den Kunden im Rahmen des Auftrags bei der Problemlösung, schuldet jedoch keine Aufhebung von Sperren.
(4) Exklusivität/Region. Soweit im Angebot ausdrücklich vereinbart, erbringt der Anbieter in dem dort definierten Gebiet/Branche Leistungen exklusiv nur für den Kunden. Ein Rechtsanspruch auf Exklusivität besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht.